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AGB

AGB

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (Stand September 2023).

Allgemeines, Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen bilden einen festen Bestandteil jedes zwischen unserer Firma und einem Kunden abgeschlossenen Vertrages. Diese stehen in unserem Internetshop zur Verfügung und gelten demzufolge anlässlich einer Kontoeröffnung, Bestellung, einem Vertragsabschluss oder der Besitznahme der Ware als bekannt und ohne jeglichen Vorbehalt angenommen. Sie gehen jedwelchen anderen allgemeinen Bedingungen vor; Nebenabreden und Zusicherungen bleiben vorbehalten und müssen auf jeden Fall von unserer Firma schriftlich zugestimmt werden. Die Firma behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Bedingungen jederzeit zu ändern.

Angebote
Alle Angebote im Shop erfolgen freibleibend und unverbindlich. Das Produktsortiment kann jederzeit und ohne besondere Anzeige geändert werden. Die Firma ist nicht verpflichtet alle im Shop aufgeführten Artikel am Lager zu halten.

Preise
Die Firma behält sich das Recht vor, die angegebenen Preise zu jeder Zeit und ohne besondere Anzeige zu ändern. Für Lieferungen wird der günstigste Frachtpreis erhoben. Bei allen Artikeln werden MWST und Frachtpreis verrechnet.

Transportkosten
Allfällige Kosten für Kranablad sind in unseren Preisen nicht inbegriffen und werden nach dem gültigen Tarif bei der Rechnungserstellung verrechnet. Diese Kosten können erhöht werden, insbesondere aufgrund von Treibstoff-Preisschwankungen und Anpassung der LSVA. Kostenzuschläge für Transporte in den Bergen werden erhoben

Lieferfristen
Die Firma setzt alles daran, um die Lieferfristen einzuhalten. Diese sind jedoch nur ungefähr und verpflichten die Firma keineswegs. Nicht eingehaltene Fristen geben dem Kunden kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag und auf Entschädigung seitens der Firma. Insbesondere höhere Gewalt, Streik, Betriebseinstellung, Fertigungsbeschränkungen, Schäden an Fertigungsanlagen, Lieferverzug oder Nichtlieferung eines Zulieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder ähnliche unvorhergesehene und von unserem Willen unabhängige Ereignisse entbinden die Firma von der Erfüllung abgeschlossener Verträge innert vereinbarter Lieferfrist oder sogar von deren ganzen Erfüllung im Falle einer Lieferunmöglichkeit. Die vereinbarten Lieferfristen gelten ab Vertragsabschluss, frühestens jedoch nach Eingang aller vom Kunden benötigten Angaben.
Ist eine Lieferung auf Abruf vereinbart, so ist der Kunde verpflichtet, die Ware innerhalb von 6 Monaten abzurufen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Firma berechtigt, sofortige Erfüllung des Vertrages zu verlangen.

Transport und Ablad
Unsere Waren werden durch ein von uns beauftragtes Transportunternehmen an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert, wobei der Abladeort von unseren Fahrzeugen leicht erreichbar sein muss. Bei Ablad mit Hebebühne wird die Ware neben das Fahrzeug auf den Boden gestellt. Bei Ablad von Waren hat der Empfänger die notwendige Mithilfe zu stellen. Die Firma stellt jegliche Wartezeit nach dem gültigen Tarif in Rechnung. Sofern die Lieferung avisiert wurde, der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person jedoch bei der Anlieferung nicht anwesend ist, gilt die Ware mit Ablad als ordnungsgemäss übergeben. Allfällige Transportschäden sind der Firma durch den Kunden innerhalb von 48 Stunden nach Annahme der Ware schriftlich mitzuteilen.

Für einige Spezialdestinationen wie Zermatt, Saas Fee, Samnaun und einige mehr, gelten Ortszuschläge, die uns von unserem Transporteur verrechnet werden. Diese Zusatzkosten werden unseren Kunden weiter belastet. Bitte erkundigen Sie sich bei unser Hotline nach diesen Sonderkosten.

Nutzen- und Gefahrenübergang
Nutzen und Gefahr gehen mit dem Abladen der Ware auf den Kunden über.

Mängel
Handelsübliche oder herstellungstechnisch bedingte geringe Abweichungen in den Massen, der Oberflächenbeschaffenheit, von Gewicht und Farbe, und generell alle sich von den gültigen Normen nicht abweichenden Unterschiede gelten nicht als Mängel, sofern die gelieferte Ware zum vorgesehenen Gebrauch tauglich ist. Es bestehen auch keine Mängel in folgenden Fällen: Missachtung anerkannter Regeln der Baubranche; unsachgemässe Behandlung, Verwendung, Umsetzung oder Lagerung; Verstösse gegen technische Anleitungen oder Montage- und Unterhaltsanleitungen; Verstösse gegen Konstruktions- oder andere Vorschriften unserer Lieferanten oder Hersteller; natürliche Abnützung oder übermässige Beanspruchung.

Mängelrüge
Der Kunde hat die Beschaffenheit der Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Mängelrüge bezüglich der Ware sowie Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung werden von der Firma nur berücksichtigt, wenn sie spätestens innert sieben Arbeitstagen nach Erhalt der Ware unter Vorlage der Lieferpapiere oder der Rechnung geltend gemacht werden.  Versäumt dies der Kunde, so gilt die Ware als genehmigt. Die Mängel sind genau zu bezeichnen. Beanstandete Ware darf unter keinen Umständen eingebaut, respektive weiterverwendet werden; ansonsten gilt sie als genehmigt. Die Firma gibt die Mängelrüge an den betreffenden Lieferanten oder Hersteller weiter.

Verjährung
Die Garantiefrist beträgt ein Jahr ab Auslieferung der Ware.

Garantieleistungen
Bei berechtigten Mängelrügen und Garantieansprüchen ist die Firma nach ihrer Wahl berechtigt, die mangelhafte Ware auf eigene Kosten zu ersetzen oder zu reparieren, oder eine Preisreduktion zu gewähren, oder den Kauf rückgängig zu machen. Für reparierte oder ersetzte Ware leisten wir in gleicher Weise Gewähr wie für die ursprüngliche Leistung. Ersetzte oder zurückgenommene Teile gehen in das Eigentum der Firma über. In besonderen Fällen kann die Firma die Ein- und Ausbaukosten sowie die Transport- und Servicespesen ganz oder teilweise übernehmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der beanstandeten Ware stehen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht in irgendwelcher Art an der gelieferten Ware selbst entstanden sind (direkte und indirekte Schäden), sind ausgeschlossen. Vorbehalten sind die Garantieleistungen, die der Hersteller direkt dem Kunden gewährleistet. Mängelrügen und Garantieansprüche befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur fristgerechten Zahlung.

Umtausch und Warenrücknahmen
Umtausch und Rücknahme von Waren sind nur im Einverständnis mit der Firma innert 30 Tage möglich. Allfällige Transport- und Verpackungskosten trägt in jedem Fall der Kunde. Verfallene Waren und angebrochene Verpackungen werden weder umgetauscht noch zurückgenommen. Retourwaren werden nur in einwandfreiem Zustand angenommen. Für sämtliche Retouren wird durch die Firma ein Retourschein erstellt. Es wird eine Handling Fee je nach Umfang und Anzahl der Artikel erhoben.

Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsfrist lautet grundsätzlich Vorauskasse oder 10 Tage netto ab Rechnungsdatum. (Stammkunden) Bei überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne besondere Mahnung in Verzug. Die Firma ist berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu handelsüblichen Konditionen zu verlangen. Kunden, die ihre Kreditlimite ausgeschöpft haben können mit sofortiger Wirkung und ohne besondere Mitteilung für weitere Lieferungen auf Kredit gesperrt werden. Bei Verzug des Kunden kann die Firma die weiteren Lieferungen zurückhalten, bis der Verzug behoben ist; geschieht dies nicht, kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverspätungen die verkaufte Ware zurückzunehmen. Abzüge ohne Gutschriften sind nicht gestattet. Bei allfälligen unberechtigten Skontoabzügen erfolgt eine automatische Nachbelastung.

Eigentumsvorbehalt
Die Firma und der Kunde vereinbaren hiermit ausdrücklich einen Eigentumsvorbehalt, gültig auf allen zwischen den Parteien abgeschlossenen Kaufverträgen. Der Kunde wird somit nicht Eigentümer der verkauften Ware anlässlich der Besitzübernahme, sondern erst mit der Bezahlung des gesamten vereinbarten Kaufpreises. Die Firma ist somit ermächtigt, die Eintragung des vorliegenden Eigentumsvorbehaltes in das öffentliche Register beim Betreibungsamt auf ihre Kosten einseitig zu veranlassen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort ist der Sitz der Firma. Für alle Streitigkeiten, zu welchen der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen Anlass geben könnten, ist der Sitz der Firma der ausschliessliche Gerichtsstand. Der Vertrag und die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen unterliegen dem schweizerischen Recht. Sollten Einzelbestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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